Voraussetzungen
Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die schriftliche detaillierte Defektbeschreibung und die Vorlage einer Kopie der Originalrechnung. Die Fehlermeldung muss umgehend, spätestens innerhalb von einer Woche, nachdem der Fehler erkannt wurde, erfolgen.
Des Weiteren setzt die Geltendmachung der Garantierechte voraus, dass der Garantienehmer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung der Ware durch LAS heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der genannten Gründe nicht besteht, ist LAS berechtigt, eine Servicegebühr zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Garantiebedingungen oder Teile einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Regelungslücken.
Änderungen der Garantiebedingungen bedürfen der Schriftform.
Etwaige für den Garantienehmer geltenden anderweitigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte hinsichtlich des Produkts bleiben von dieser Garantie unberührt.
Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert.
LAS behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche aufgrund der vorliegenden Fassung der Bedingungen unberührt und können vom Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Fassung innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.
Für diese Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.