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LAS - LED Beleuchtungssysteme Logo
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Förderung von LED-Beleuchtung

Erhalten Sie staatliche Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
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Wichtiger Hinweis

Förderung unerwartet eingestellt

Ab dem 21. Juli 2026 fördert das BAFA energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden (NWG) im Rahmen der BEG nicht mehr. Neue Förderanträge sind bereits jetzt für diese Maßnahme nicht mehr möglich. Details dazu finden Sie in den aktuellen Förderbedingungen des BAFA.
Der Umstieg auf moderne LED-Beleuchtung lohnt sich aber weiterhin: Sie sparen deutlich Energie und senken Ihre Betriebskosten dauerhaft – auch ganz ohne Fördermittel.
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen, wie sich Ihre Sanierung trotzdem rechnet.

Schnell und einfach zu 15 % BEG Förderung

Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Beleuchtungssanierungen. LAS und der BVFE (Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V.) unterstützen Sie bei der Förderbeantragung – ohne Kostenrisiko!
Icons zur BEG-Förderung: Keine lange Wartezeiten. Minimaler Aufwand. Kein Risiko.

Kein Aufwand für Sie!

Die Beantragung von Fördermitteln kann oft komplex und bürokratisch sein. Das übernehmen wir für Sie: Die komplette Abwicklung liegt bei unserem Partner BVFE.
Logo BVFE Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V.

Wer ist der BVFE?

Der Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V. berät mit umfassendem Fachwissen zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Energieeffizienz. Er koordiniert und kommuniziert eng mit der Förderstelle (BAFA) für einen reibungslosen Antragsprozess.

Beschleunigte Bearbeitung

Förderfähige LAS Produkte sind bereits vom BVFE geprüft und gelistet, was den Antragsprozess noch mehr vereinfacht. Die Eingangsbestätigung erfolgt meist innerhalb weniger Tage, sodass zügig mit der Umrüstung gestartet werden kann.

Kein Kostenrisiko!

Das Honorar des BVFE fällt nur im Bewilligungsfall an und ist ebenfalls förderfähig.  Ein zusätzlicher Energieberater ist nicht erforderlich, damit entstehen auch keine weiteren Kosten.
Informationen zur BEG-Förderung und weiteren Förderprogrammen finden Sie im Überblick weiter unten.
Logo BVFE Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V.

Bevollmächtigung zur Antragsstellung

Schritt 1
Mit Erteilung der Vollmacht übergeben Sie die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sorgenfrei an den BVFE. Dieser greift auf eigene, sofort verfügbare Energieeffizienz-Experten zurück, deren technische Projektbeschreibung für die Antragsstellung notwendig ist.

Dokumente
einreichen

Schritt 2
Der BVFE benötigt lediglich folgende ausgefüllte und unterschriebene Dokumente zur Antragsstellung bei der Förderstelle BAFA:
  • Information zur Auftragserteilung des BVFE
  • Checkliste/Fragebogen mit der Summe der geplanten Investitionen
  • Datenblätter geplanter förderfähiger Leuchten
  • Lageplan

Rückmeldung innerhalb weniger Tage

Schritt 3
Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen stellt der BVFE den Antrag digital. Mit dieser bereits erstellten Vorabnahme, erfolgt eine Rückmeldung der erfolgreichen Antragsstellung in der Regel innerhalb von drei Tagen. Liegt die Eingangsbe­stätigung vor, kann mit der Sanierungsmaß­nahme ohne Verzögerung begonnen werden.

Lassen Sie sich
jetzt Beraten

Unser Außendienst steht Ihnen bei Ihrem Projekt zur Seite.
Deutschland-weiter Service durch den LAS Außendienst

Aktuelle LED-Förderprogramme im Überblick

Mit LAS meistern Sie die Energieumrüstung

Sanierung zahlt sich aus – Energie sparen und CO² reduzieren! Eine Sanierung bietet zahlreiche Vorteile: Sie senkt den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten und leistet einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Profitieren Sie von staatlichen Förderungen für Ihren Umstieg auf LED-Beleuchtung.

BEG Förderung des BAFA

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

BMWK (BMU) Förderung

Förderung öffentlicher Einrichtungen gemäß der Kommunalrichtlinie (KRL)

Wer wird gefördert?

Laufzeit 1. Januar 2021 bis 21. Juli 2026

BEG Förderung für

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und freiberuflich Tätige
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Laufzeit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027

BMWK Förderung für

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Was wird gefördert?

BEG Förderquote 15%

  • Gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie für Steuerungstechnik
  • Als Direktzuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Anschaffung inklusive Umfeldmaßnahmen, z. B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung
  • Inklusive Fachplanung und Baubegleitung
Linsen und LED-Chips

BMWK Förderquote 25–40%

  • 25-40 % Förderung für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung (bis zu 55 % für finanzschwache Kommunen)
  • 25 % Förderung für Innen-/Hallenbeleuchtung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik (bis zu 40 % für finanzschwache Kommunen, Braunkohlereviere)
  • Als Direktzuschuss auf Basis der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Anschaffung inklusive Umfeldmaßnahmen, z. B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung
  • Inklusive Fachplanung und Baubegleitung

Was ist zu beachten?

Voraussetzungen für die BEG-Förderung

  • Die Antragsstellung erfolgt online über das BAFA-Portal
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der bei energetischer Fachplanung und Baubegleitung unterstützt
  • Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid 36 Monate
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, jedoch kein Beginn des Bauvorhabens
  • Bestandsgebäude förderfähig ab einem Alter von 5 Jahren
  • Das Gebäude muss beheizt und/oder gekühlt sein
  • Investitionsvolumen min. 2000 Euro netto
  • Systemlichtausbeute min. 140 lm/W bei Lichtbandleuchten, min. 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt min. L80 bei 50000 Betriebsstunden

BEG-Förderung in nur drei Schritten

Wichtiges zur BMWK-Förderung

  • Die Antragsstellung erfolgt über das easy-Online-Portal
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate
  • Start des Fördervorhabens erst nach Bewilligung der Zuwendung
  • Nachweis Treibhausgaseinsparung von min. 50%
  • Auslegung / Lichtplanung eines qualifizierten Fachplaners
  • Aussparung von Hallenrandbereichen, durch die das Licht nach außen abstrahlt (Fenster), zur Reduktion von Lichtemissionen

Änderungen der KRL seit November 2024

  • Abbau bürokratischer Hürden, vereinfachte Antragsstellung
  • Verankerung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen
  • vereinfachte Antragsstellung für Personalförderung durch pauschalisierte Ansätze
  • Integration der AGVO und Deminimis-Verordnung zur Bewilligung staatlicher Beihilfen nach europäischer Gesetzgebung
  • Anhebung der Mindestzuwendungshöhe auf 10.000 Euro
  • Streichung der Förderschwerpunkte 4.1.2 und 4.2.1 b) zur Vereinfachungtch
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Wichtige Förderänderung
ab 21. Juli 2026

Die BEG-Förderung des BAFA für die Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden entfällt.
Neuanträge sind nicht mehr möglich.
Trotzdem gilt: Mit LED-Beleuchtung sparen Sie langfristig bares Geld.
Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir den Weg, wie sich Ihre Sanierung rechnet.
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Rückruf-Service

Hinterlassen Sie uns Ihre Daten und Ihre gewünschte Rückruf-Zeit und wir werden uns telefonisch bei Ihnen melden! Sie erreichen uns natürlich auch direkt unter 02739 477 44 43 oder per E-Mail an info@las-systeme.com.
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