Aktuelle LED-Förderprogramme im Überblick
Mit LAS meistern Sie die Energieumrüstung
Sanierung zahlt sich aus – Energie sparen und CO² reduzieren! Eine Sanierung bietet zahlreiche Vorteile: Sie senkt den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten und leistet einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Profitieren Sie von staatlichen Förderungen für Ihren Umstieg auf LED-Beleuchtung.
BEG Förderung des BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
BMWK (BMU) Förderung
Förderung öffentlicher Einrichtungen gemäß der Kommunalrichtlinie (KRL)
Wer wird gefördert?
Laufzeit seit 1. Januar 2021
BEG Förderung für
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und freiberuflich Tätige
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Laufzeit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
BMWK Förderung für
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Was wird gefördert?
BEG Förderquote 15%
- Gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung, Außen- und Straßenbeleuchtung sowie für Steuerungstechnik
- Als Direktzuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Anschaffung inklusive Umfeldmaßnahmen, z. B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung
- Inklusive Fachplanung und Baubegleitung

BMWK Förderquote 25–40%
- 25-40 % Förderung für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung (bis zu 55 % für finanzschwache Kommunen)
- 25 % Förderung für Innen-/Hallenbeleuchtung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik (bis zu 40 % für finanzschwache Kommunen, Braunkohlereviere)
- Als Direktzuschuss auf Basis der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
- Anschaffung inklusive Umfeldmaßnahmen, z. B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung
- Inklusive Fachplanung und Baubegleitung
Was ist zu beachten?
Voraussetzungen für die BEG-Förderung
- Die Antragsstellung erfolgt online über das BAFA-Portal
- Informationen zur Antragsstellung
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der bei energetischer Fachplanung und Baubegleitung unterstützt
- Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid 36 Monate
- Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, jedoch kein Beginn des Bauvorhabens
- Bestandsgebäude förderfähig ab einem Alter von 5 Jahren
- Das Gebäude muss beheizt und/oder gekühlt sein
- Investitionsvolumen min. 2000 Euro netto
- Systemlichtausbeute min. 140 lm/W bei Lichtbandleuchten, min. 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
- Lichtstromerhalt min. L80 bei 50000 Betriebsstunden
BEG-Förderung in nur drei Schritten
Wichtiges zur BMWK-Förderung
- Die Antragsstellung erfolgt über das easy-Online-Portal
- Zum Förderkompass
- Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate
- Start des Fördervorhabens erst nach Bewilligung der Zuwendung
- Nachweis Treibhausgaseinsparung von min. 50%
- Auslegung / Lichtplanung eines qualifizierten Fachplaners
- Aussparung von Hallenrandbereichen, durch die das Licht nach außen abstrahlt (Fenster), zur Reduktion von Lichtemissionen
Änderungen der KRL seit November 2024
- Abbau bürokratischer Hürden, vereinfachte Antragsstellung
- Verankerung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen
- vereinfachte Antragsstellung für Personalförderung durch pauschalisierte Ansätze
- Integration der AGVO und Deminimis-Verordnung zur Bewilligung staatlicher Beihilfen nach europäischer Gesetzgebung
- Anhebung der Mindestzuwendungshöhe auf 10.000 Euro
- Streichung der Förderschwerpunkte 4.1.2 und 4.2.1 b) zur Vereinfachungtch
In drei Schritten zur BEG Förderung
Profitieren Sie von umfangreichem Fachwissen und gelangen schnell und einfach – ohne lange Wartezeiten – zur Bewilligung Ihres Antrages.
LAS und der BVFE unterstützen Sie bei der BEG-Förderbeantragung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen zusätzlichen Anreiz zur Sanierung von Gebäuden. Der konventionelle Weg zum Förderzuschuss kann jedoch komplex und langwierig sein. Dies beginnt bereits mit der Suche nach einem verfügbaren Energieeffzienz-Experten.
Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten der Energieeinsparung durch die Umstellung auf LED und begleiten Sie bei der Beantragung der Fördermittel durch den BVFE – Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V. Das Honorar des BVFE wird anteilig mitgefördert.

Bevollmächtigung zur Antragsstellung
Schritt 1
Mit Erteilung der Vollmacht übergeben Sie die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sorgenfrei an den BVFE. Dieser greift auf eigene, sofort verfügbare Energieeffizienz-Experten zurück, deren technische Projektbeschreibung für die Antragsstellung notwendig ist.
Dokumente
einreichen
Schritt 2
Der BVFE benötigt lediglich folgende ausgefüllte und unterschriebene Dokumente zur Antragsstellung bei der BAFA:
- Information zur Auftragserteilung des BVFE
- Checkliste/Fragebogen mit der Summe der geplanten Investitionen
- Datenblätter geplanter förderfähiger Leuchten
- Lageplan
Rückmeldung innerhalb weniger Tage
Schritt 3
Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen stellt der BVFE den Antrag digital. Mit dieser bereits erstellten Vorabnahme, erfolgt eine Rückmeldung der erfolgreichen Antragsstellung in der Regel innerhalb von drei Tagen. Liegen Antrags- und Eingangsbestätigung vor, kann mit der Sanierungsmaßnahme ohne Verzögerung begonnen werden.