OPERO setzt schon heute auf das "Right to Repair"
Für die Zukunft gerüstet! Seit 2024 gilt in der EU eine Richtlinie, die das „Recht auf Reparatur“ stärken und mehr Nachhaltigkeit im Produktlebenszyklus sichern soll. Ab Juli 2026 muss sie in nationales Recht überführt werden – der genaue Zeitplan ist zwar noch offen, doch die Richtung ist klar: Reparierbare Produkte werden zum Standard, nicht zur Ausnahme.
Hersteller sollen dann auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zur Reparatur verpflichtet werden – vorausgesetzt, das Produkt gilt nach EU-Recht als technisch reparierbar. Aktuell betrifft dies nur bestimmte Produktkategorien, die jedoch schrittweise erweitert werden können. Für Betreiber und Planer von Beleuchtungsanlagen bedeutet das: Investitionen in langlebige, wartungsfreundliche Lösungen zahlen sich doppelt aus.
Genau hier setzt unsere LED Anbauleuchte OPERO an. Dank ihres modularen Aufbaus und des herausnehmbaren Geräteträgers ist sie nicht nur besonders nachhaltig, sondern bereits heute optimal auf kommende rechtliche Anforderungen vorbereitet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum "Right to Repair" durch die IHK Köln.